
Kann man sich gegen Telefonwerbung wehren?
Die AKTIVE DEUTSCHE SPERRLISTE bietet den optimalen Schutz vor ungewollten Werbeanrufen.
Denn fast alle Kunden, die per Telemarketing angerufen werden, haben ihr Einverständnis
für einen Anruf nicht oder unbewusst erteilt. Man spricht hier in der Fachsprache von einem
Opt In*.
Nach aktueller Rechtsprechung muss der Kunde sein Einverständnis noch einmal per
Email oder Brief bestätigen, dem sogenannten Doppel - Opt In**.
Anhand umfassender Marktrecherchen durch die AKTIVE DEUTSCHE SPERRLISTE haben viele Kunden jedoch
das Bedürfnis vor solchen unerlaubten Telefonanrufen geschützt zu werden bzw. nach einer
Kontrolle solcher Verkaufs- und Vertriebsmethoden.
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